Hygieneregeln
- 3G-Regel: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Für alle anderen Jugendlichen gilt eine Vorlage eines Negativtestnachweises einer offiziellen Teststelle, der zum Anreisezeitpunkt nicht länger als 48 Stunden zurückliegt bzw. eines Impf- / Genesenennachweises aller Gäste bei Anreise (§7 der Coronaschutzverordnung NRW), vorzuzeigen.
- Rückverfolgbarkeit: Eine vollständige Liste mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail) ist bei Anreise durch die Mitarbeiter der Perspektive zu erfassen. Diese wird bei uns vier Wochen aufgewahrt und dann, falls nötig, vernichtet. (§8 der Coronoschutzverordnung NRW).
- Maskenempfehlung: In Situationen, in denen vor allem im Haus die Abstände nicht eingehalten werden können, sollten Alltagsmasken oder medizinische Masken getragen werden.
- Speisesaal: Derzeit gibt es keine Beschränkungen, was die Zusammensetzung der (getesteten) Tischgruppen anbelangt. Auf dem Weg zum Tisch sollten Masken getragen werden. Die Tische stehen auf Abstand. Vor Betreten des Speisesaals sind die Hände mit den bereitgestellten Spendern von allen Gästen zu desinfizieren.
- Zimmer: Derzeit gibt es keine Limitierungen, was die Anzahl (derzeit max. 4 Personen/Zimmer) und die Zusammensetzung der (getesteten) Gäste anbelangt.