Handbuch für Adventure-Park Betreuer

WICHTIGE INFOS

Notfallnummern beim Unfall

  • Leon Müller (Erlebnispädagoge)           02195 - 925 261
  • Sven Goerke (Hausleiter)                        02195 - 925 120
  • Florian Henn (Verwaltungsleiter)           02195 - 925 225

Notfallnummer 2.Höhenretter
02195 - 925 788

  • Leon Müller
  • Sven Goerke
  • Jannis Schomerus
  • Kimberly Franken

Tagesprotokoll

Bitte fülle vor jedem Programm das entsprechende Tagesprotokoll aus und drücke den Sendebutton. Das Protokoll wird bei uns archiviert und per Email an die Programmleitung versandt.

 

Tageskontrolle HSG
Tageskontrolle KLT

Jugendbildungsstätte der EG KdöR
Telegrafenstraße 59-63, 42477 Radevormwald


1.1 Rolle und Verantwortlichkeit

Der AP-Betreuer muss auf einem Adventure-Park die Teilnehmer ausrüsten. Dafür ist eine umfassende Kenntnis der PSA für den Hochseilgarten nötig. Dazu kommt die Anleitung der Besucher. Hierzu ist eine gute Kenntnis des Hochseilgartens, des Sicherungssystems, sowie der Schwierigkeitsstufen und Regeln Voraussetzung. Für die Beaufsichtigung der Teilnehmer ist eine dauerhafte Konzentrationsfähigkeit und Beobachtungsgabe notwendig. Daneben gibt es Aufgaben wie z.B. die täglichen visuellen Kontrollen, daß Öffnen und Schliessen des Adventure-Parks, Dokumentation von Vorgängen und Ansprechpartner für die Gäste sein.

Du bist ein Vorbild!
„Das gute Beispiel ist nicht eine Möglichkeit, andere Menschen zu beeinflussen, es ist die Einzige.“ (Albert Schweitzer)

Sicherheits- und Risikomanagement:
Wichtig um im Betrieb eines Seilgartens Risiken analysieren zu können ist die Kenntnis der Risikobewertung des Seilgartens, der Funktion der Sicherheitssysteme sowie des Regelwerks eines Seilgartens notwendig.
Diese drei sind nicht in jedem Seilgarten gleich. Der AP-Betreuer muss sich vor seiner Tätigkeit darüber informieren, wie in dem jeweiligen Seilpark gearbeitet wird. Er ist für die Einhaltung des Regelwerks und die Überwachung der Sicherheitssysteme zuständig. Um zu wissen - was beobachte ich nur und ab wann greife ich ein - ist es gut die Risiken an jedem Element des Seilgartens zu kennen.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit / Sorgfaltspflicht:
In einem Hochseilgarten gelten natürlich auch die oft aus anderen Arbeitsbereichen bekannten Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit. Oft ist hier aber die Kenntnis viel umfangreicher gefordert. Meist ist das Gafahrenspektrum hier sehr viel umfangreicher. So gibt es neben den selbstverständlichen einfachen Dingen wie Schutzhandschuhen beim Anfassen von Stahlseilen z.B. Gefahren wie den Eichenprozessionsspinner oder Pilzfruchtkörper an Bäumen, die u.U. von einem auf den anderen Tag auftreten können und nicht zwingend vom Betreiber entdeckt werden. Hier gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht und das Einbeziehen der Parkleitung in Probleme und Gefahren, die nicht eingeschätzt werden können, sowie eine sofortige Informationspflicht, wenn Sabotage vermutet wird oder Eichenprozessionsspinner gesichtet werden.

Kompetenzverteilung im Betreuerteam:
In Adventure-Parks arbeiten i.d.R. mehrere Mitarbeiter gleichzeitig. Hier ist es nötig vor Betriebsbeginn anhand des Ausbildungsstandes, der Erfahrung, der körperliche Eignung und dem Organigramm entsprechend eine Kompetenzverteilung und die jeweiligen Zuständigkeiten abzusprechen. Sofern das nicht vom Betreiber vorgegeben ist.

  • Ausrüsten bedeutet: PSA erklären und anlegen, Kontrolle der
    Sicherheit (erster visueller Check). Dazu brauchst du:Technische
    Fähigkeiten
  • Anleitung bedeutet: Erklärung des Sicherungssystems und
    aller Sicherheitsrelevanten Informationen. Dazu brauchst du:
    Lehrende Fähigkeiten
  • Beaufsichtigen bedeutet: Do`s und Don´ts überwachen.
    Kommunikative Hilfestellung geben. Dazu brauchst du: Kommunikative
    Fähigkeiten

1.2 Normen und ERCA-Standards

1.2.1 Die Geschichte der traditionellen und freizeitorientierten
Seilgärten

Den Ursprung von Seilgärten sehen viele in Georges Herberts „Methode Naturelle“, deren Geschichte man unter www.methodnaturelle.de nachlesen kann. Das Bewegungsdefizit der französischen Bevölkerung, die so nur schlecht kriegsfähig war wurde zum Anlass, neue Bewegungsformen zu entwickeln, um die Bevölkerung wieder fit zu bekommen. Die erlebnispädagogische Nutzung von diesen Elementen rückte in Europa erst nach dem 2. Weltkrieg in den Fokus. Meist wurden einzelne Elemente für Gruppendynamische Prozesse genutzt. Stark inspiriert wurden Hochseilgärten auch aus der Schifffahrt, weil dort das arbeiten an Masten und im Seil üblich waren. In den 80er Jahren wurden dann sogar Hochseilgärten für Schulen gebaut. Erst ab den 90er Jahren begann die Nutzung von Hochseilanlagen freizeitorientiert und kommerziell, wo die Notwendigkeit der Aneinanderreihung von mehreren Elementen und entstand. Mit immer aufregenderen Elementen, neuen Anforderungen an Sicherungssysteme und dem Bedarf der Finanzierung durch viele Gäste entwickelte sich der heutige Adventure-Park. Ein weiterer wichtiger Name im Zusammenhang mit Hochseilgärten ist Kurt Hahn, der als einer der Mitbegründer der Erlebnispädagogik gilt. Er gründete mehrere Outward Bound Schulen um in den Nachkriegswirren die Verständigung zwischen den verfeindeten Staaten wieder herzustellen. Der Wikipediaeintrag zu seiner Person ist lesenswert: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Hahn

1.2.2 Gesetz, Norm, Standard
Die Hierarchie in der Rechtsprechung ist da einfach geregelt. Jeder kann eigene Standards formulieren und praktizieren. Ist der Standard jedoch nicht nachweislich besser als die von einem Expertengremium aus Herstellern, Verbänden und Anwendern entwickelte Norm, wird die Norm als sinnvollere Lösung angesehen. Eine Norm unterliegt immer dem Gesetz des jeweiligen Landes und darf dem nicht widersprechen. An das Gesetz muss man sich halten, um nicht straffällig zu werden. An Normen und Standards jedoch nicht unbedingt. Im Schadensfall werden diese jedoch genau angeschaut und i.d.R. auch daran gemessen das Urteil gefällt. Wer unbegründet und fahrlässig von Normen und guten Standards abweicht und dadurch einen Unfall verursacht wird vor Gericht nicht bestehen können.

1.2.3 Wichtige Normen im Hochseilgarten
Anfang März 2008 ist die neue EN Norm 15567 veröffentlicht worden, welche die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb festlegt. Bei dieser europäischen Hochseilgartennorm geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen, als auch um vbetriebsspezifisch Regelungen. EN-15567-I behandelt Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren. EN-15567-II beschreibt Anforderungen an den Betrieb. Die EN 361 regelt die Normen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz Die EN 362 regelt die Normen für Verbindungselemente der PSA (z.B. Karabiner)

1.2.4 Nationale Seilgartenspezifische Richtlinien
Für Arbeiten in der Höhe, wie die täglichen Routinekontrollen, Reparaturarbeiten und Rettung gelten u.U. andere nationale Anforderungen an Sicherungssysteme und Arbeitssicherheit. Hier geben i.d.R. die berufsgenossenschaftlichen Versicherer vor, wie die Sicherheit gewährleistet werden soll. Für Deutschland ist das die DGUV die regelmäßig neue Anforderungen an Arbeitsbereiche veröffentlicht. Hier ein Beispiel der Information 212-001 für „Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs-und Positionierungsverfahren“ die so auch bei Hochseilgartenarbeiten ausserhalb des Sicherungssystems für TN Anwendung finden.
 

1.2.5 Die ERCA (European Ropes Course Association)
Um gemeinsam daran zu arbeiten, dass ein Hochseilgarten ein sicherer Ort mit tollen Erlebnissen für die Besucher sein kann, haben sich auf der ganzen Welt Verbände gegründet. Der europäische Verband für Hochseilgärten ist die ERCA. Sie schreibt auf Ihrer Internetseite:
Unser Verein repräsentiert europäische Trainer, Seilgartenbauer und Organisationen, die temporäre, mobile und stationäre Seilgärten betreiben. Der Vorstand und die Arbeitsgruppen vertreten die Interessen aller Mitglieder und fördern die professionelle Weiterentwicklung der Seilgärten. Wir aktualisieren und optimieren die bestehenden ERCA-Standards in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Der Verein steht Interessenten aller Länder offen. Wir verstehen uns als Plattform für den fachlichen Austausch und die Forschung.
Hier der Link: www.erca.cc


1.3 Recht und Versicherung

Dieser Ausbildungsabschnitt soll Grundlagen zu landesspezifischen Gesetzen und Regelungen und insbesondere Haftungsrecht, Kinderschutzrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrssicherungspflichten und andere gesetzliche Pflichten vermitteln. Auch sollen versicherungsrechtliche Aspekte, insbesondere von notwendigen Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung), vermittelt werden.

Rechte, Pflichten, Versicherungen

  • Arbeitsrecht: welche geschäftliche Beziehung haben APBetreuer
    und Betreiber? (Ehrenamt, Anstellungsverhältnis,
    freier Trainer)
  • Rechte des Kunden: DSGVO (hier kannst du die Datenschutzgrundverordnung der EGfD KdöR einsehen), Kinderschutz
  • Pflichten des AP-Betreuers: Informationspflicht, Sorgfaltspflicht (ggf. Dokumentation)
  • Pflichten des Betreibers: Versicherungspflicht (BG), Verkehrssicherungspflicht, Dokumentationspflicht
  • Versicherungen Betreiber: BG, Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz
  • Versicherungen AP-Betreuer: je nach Geschäftsbeziehung zum Betreiber

1.4 Medizinische Kontrollen von Teilnehmern und Ausschlusskriterien

Es gibt Voraussetzungen, unter denen ein Teilnehmer den Hochseilgarten nicht nutzen darf. Dabei sind manchmal die Voraussetzungen offensichtlich und manchmal nicht direkt zu erkennen. Wenn ein Teilnehmer nach offensichtlichem Drogen oder Alkoholkonsum torkelnd vor dir als Trainer erscheint, ist eine Teilnahme natürlich nicht möglich. Aber es gibt u.a. medizinische Voraussetzungen, die nur kommunikativ ermittelt werden können. Dazu gehören z.B. frische OPs, Osteoporose oder eine fortgeschrittene Schwangerschaft, die bei einer dicken Daunenjacke nicht unbedingt zu erkennen ist. Neben Ausschlusskriterien gibt es aber auch medizinische Voraussetzungen, die einen höheren Betreuungsgrad, oder eine andere Kommunikation erfordern und die der Trainer auch erfragen muss. Als Beispiele: Taubheit, Blindheit oder andere Einschränkungen des Körpers. Krankheiten wie Asthma oder Epilepsie. Der AP-Betreuer ist verpflichtet, sich ein genaues Bild der evtl. Einschränkungen und Krankheiten jedes Teilnehmenden zu machen.


1.5 Allgemeine Sicherheitsstandards

1.5.1 Wertekodex
Zur Sicherheit eines Hochseilgartenbesuchs trägt auch bei, wenn der TN Regeln erhält, die nicht direkt die physische Sicherheit betreffen. Das kann z.B. ein Wertesystem sein, in dem man folgende Vereinbarung trifft:

1.5.2 Einweisung
Zu den allgemeinen Sicherheitsstandards gehört auch die Einweisung der TN.

Wichtig sind für die TN auch Informationen zu bestimmten Elementen, die vielleicht eine spezielle Technik oder Handlung erfordern um sie gut zu bewältigen. Wenn ein Element zum Beispiel ein ambitioniertes Abstoßen von der Plattform erfordert um drüben anzukommen. Prüfstrecke: Nach der Einweisung erfolgt die Beobachtung der Teilnehmer auf einer Prüfstrecke die je nach Sicherungssystem unterschiedlich viele Umhängevorgänge haben muss.

1.5.3 Wetter:
Maßgeblich für den sicheren Betrieb eines AP ist auch das Wetter. Starker Wind oder Gewitter können den Betrieb eines AP auch gefährlich machen. Wichtig ist es hier u.U. früh genug zu reagieren. Bei drohenden gefährlichen Wettereinflüssen muss bedacht werden, das die Evakuierung eines AP evtl. auch noch einiges an Zeit erfordert.

1.5.4 Tägliche Routine-Sichtprüfung:
Vor jedem Betrieb wird ein AP visuell geprüft. Das geschieht i.d.R. per Sichtprüfung zunächst vom Boden aus und anschließend wird jedes Element einmal durchlaufen. Hier geht es in erster Linie darum Gefahren durch Veränderungen am Tragwerk, Sicherungs-, oder Aktions-System mit dem Auge oder ggf. per Tastbefund zu erkennen. Diese Sichtprüfung wird mit einem Protokoll dokumentiert. Sollte eine Gefahr erkannt werden, die vor dem nächsten Betrieb behoben werden muss, ist der Betreiber zu informieren und ggf. Das Element oder der Streckenabschnitt zu sperren.

1.5.5 Dokumentationen:
Um den Betreiber und den Trainer rechtlich gegenüber dem TN abzusichern ist es erforderlich, daß der TN bzw. dessen Erziehungsberechtigter einige Dokumente bekommt und unterschreibt. Dazu gehören in den meisten APs:

  • Ein medizinischer Fragebogen (der medizinische Fragebogen wird in vielen Hochseilgärten nicht mehr genutzt, weil die Erhebung von Daten im medizinischen Bereich Datenschutzprobleme verursacht. Der Betreiber ist aber verpflichtet jeden TN genau zu informieren, was ihn körperlich erwartet und das es Ausschlusskriterien wie z.B. kürzlich erfolgte OPs, Schwangerschaft, etc. gibt.)
  • Eine Haftungsausschlusserklärung
  • Die AP-Informationen

In vielen großen APs unterschreibt der TN diese Dokumente bereits an der Kasse. In kleineren Betrieben ist für die Dokumentation oft auch der AP-Betreuer zuständig.

Wertekodex

  • Wir achten aufeinander, mobbing anderer TN ist tabu
  • Wir tun das was wir tun freiwillig und jeder hat die
    Möglichkeit auch „Nein“ zu sagen (Was nicht heißt, das der
    Null-Bock Typ nicht mitzumachen braucht)
  • Wir arbeiten miteinander und füreinander als Gruppe/mit
    anderen TN
  • Wir halten uns an Regeln
  • Wir achten auf Anweisungen der Trainer

Einweisung nach EN 15567

  • Einweisung in die Ausrüstung
  • Einweisung in das Sicherheitssystem
  • Hinweis auf ständige Verbindung der PSA zum
    Sicherungssystem
  • Erklärung der Beschilderungen und Hinweise
  • Erläuterungen aller relevanten Sicherheitsregeln (auch
    Tragen von Uhren, Ringen, etc.)
  • Erläuterungen für Seilrutschen
  • Erläuterungen für alle speziellen Geräte
  • Einweisung in die Bedienung des Sicherheitssystems

1.6 Notfallmanagement

Unfälle sollten durch ein gutes Sicherheitsmanagement und vorbeugendes Verhalten gar nicht erst geschehen. Kommt es trotzdem zu einem Unfall ist es wichtig, das der AP-Betreuer den Notfallmanagement-Plan des AP-Parks kennt. Daneben ist es wichtig die Kompetenzverteilung im AP-Park zu kennen, um die richtigen Helfer schnell zu verständigen. Das Wichtigste ist: Ruhe bewahren und überlegt handeln.

 

Hier der Link zum Krisenmanagement der JBS, der detailliert auch für Krisen ausserhalb von Notfällen Handlungsmuster vorgibt.

 

Folgende Handlungsreihenfolge hat sich bewährt:

  • 1. Überblick über die Lage machen
    Wer ist verunfallt? Was ist passiert ? Besteht weiterhin Gefahr?
  • 2. Weitere Gefahren falls möglich ausschalten
    Je nach Szenario die Höhenretter verständigen. Übrige TN bleiben auf den Podesten oder im TopRope hängende werden abgelassen, bzw. weiterhin gesichert.
  • 3. TN am Boden werden mit Aufsichtsperson beiseite geschickt, bleiben aber in Reichweite
  • 4. Ansprechen und Erstversorgung des Verunfallten/Notruf absetzen
  • 5. Information an Programmmanagement oder Parkleitung weitergeben / Hilfe erbitten
  • 6. Vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (Polizei/Presse). Jegliche Aussage zum Hergang des Vorfalls kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

1.7 Anlagenspezifische Regeln

Jeder Hochseilgarten stellt entsprechend der Gefährdungsbeurteilung unterschiedliche Regeln zum sichern Betrieb seiner Anlage auf. So ist dem Betreiber z.B. freigestellt, ob er Helme in seiner Anlage vorschreibt, oder nicht. Helme machen bei Konstruktionen in Bäumen meist Sinn, zum Schutzgegen herabfallende Äste/Früchte, wohingegen die Risikeneiner Strangulation durch den Helm in konstruierten Tragwerken oft größer ist, als die eines herabfallenden Gegenstandes, wenn es nur eine Ebene im Hochseilgarten gibt, oder Streckenführungen nicht übereinander liegen. Manchmal sind es auch ganz banale Dinge die kommuniziert werden müssen, damit ein Betrieb reibungslos funktioniert. Der AP-Betreuer sollte diese Regeln alle kennen und vermitteln können, damit sich die TN sicher im AP bewegen.


1.8 Ausrüstungskunde

1.8.1.Gurte:
Sportgurte: Sportgurte sind für die Arbeit im AP nur begrenzt zu gebrauchen, da sie i.d.R. nur eine ventrale Anseilschlaufe haben. Eine Rettung oder Arbeiten im AP ist hiermit nach den Vorschriften der DGUV nicht möglich.

Auffanggurt nach DIN EN 361
Der „klassische Gurt“ für die Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im gewerblichen Bereich wird inkl. seiner Ösen nach der DIN EN 361 geprüft. Einstellbare Gurtbänder umschließen mind. den Oberkörper und Beine. An der Brust (sternal) und/oder dem Rücken (dorsal) sind Ösen, Schlaufen oder D-Ringe für die weitere Verbindung zum Tragwerk angebracht. Ein zusätzlicher am Bauch befindlicher (ventral) vertikal-ausgerichteter D-Ring dient im AP für die Aufnahme des Sicherungssystems. Das ist der zentrale Angelpunkt. Beim Retten und Arbeiten wird zusätzlich der ASAP in den sternalen Angelpunkt eingehängt.

Alle Gurte in APs werden einmal im Jahr zusätzlich zur Sichtprüfung vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen für PSA geprüft. Im Link findet Ihr ein Prüfprotokoll für eine solche Prüfung vom Hersteller Petzl. Zu erkennen ist, daß es hier an manchen Gurten bauliche Besonderheiten gibt, die besonders geprüft werden. Der genannte Gurt Seqoia ist ein Baumpflegergurt mit einem speziellen Anseilsystem, daß es so an anderen Auffanggurten nicht gibt.


1.8.2 Sicherungsgeräte
Autobelays:
Auto Belays sind vollautomatische Sicherungsgeräte. Der TN-Gurt wird mittels Karabiner mit dem Autobelay verbunden. Je höher der TN klettert, desto mehr zieht das Autobelay von seinem ausgegebenen Seil wieder ein. Kommt es zum Sturz, oder der TN ist am Ende der Strecke angekommen und lässt sich ins Seil fallen fährt das Autobelay ihn mit einer gleichmässigen Geschwindigkeit wieder zu Boden. Der technische Nachteil von Autobelays gegenüber beispielsweise einer Topropesicherung durch den Kletterpartner ist vor allem, dass der TN nicht in der Wand pausieren und sich in den Gurt „setzen“ kann. Er würde direkt wieder nach unten fahren. Ein weiterer Nachteil der meisten Standard-Geräte ist, dass die Einzugsgeschwindigkeit auf dem Weg nach oben ebenso begrenzt ist, wie die Ablassgeschwindigkeit. Hier ist die Gefahr, das sich bei schnellen Kletterern „Schlappseil“ bildet. Vorsicht! Dafür sind diese Geräte nicht vorgesehen! Für Speedklettern gibt es besondere Geräte mit schnellerer Einzugsgeschwindigkeit. Unten ein Gerätevergleich des Herstellers Headrushtec beim Gerät Trueblue.
Am Kletterturm der JBS sind zwei Toppas Auto Belays montiert. Diese Geräte müssen vor jedem Betrieb kontrolliert werden. Im Trainerkurs März 2022 entstand ein Video mit den Kontrollanweisungen für die Geräte. Ihr findet das Video hier drunter. Zudem gibt es im Materialraum der JBS eine Kontrollanweisung des Herstellers, die visuell sehr gut veranschaulicht, was wann kontrolliert werden muss. Zusätzlich werden die Geräte jährlich zum Hersteller geschickt und werden überholt und geprüft.
 

Dieser Inhalt ist nur sichtbar, wenn Sie Marketing-Cookies akzeptieren.

1.8.3 Karabiner:
Karabiner sind eigentlich in jeder Sicherung, in jedem Sicherungssystem und in jeder Positionierung verbaut. Die Ideen der Hersteller für Gewichtsoptimierung, Verschleißfestigkeit und Bedienbarkeit haben viele Varianten entstehen lassen, die man zumindest im groben kennen sollte. Wichtig für den AP-Betreuer ist nachher zu wissen: welchen Karabiner darf ich wo einsetzen und wie wird er verbaut. Was sind Fehler, die ich auf keinen Fall machen sollte und wie darf ich einen Karabiner belasten.
Dazu haben wir ein kleines Video:
 

Dieser Inhalt ist nur sichtbar, wenn Sie Marketing-Cookies akzeptieren.

1.8.4 Sicherungssysteme:
Kategorien Norm 15567 und ERCA-Standards
In APs gibt es viele unterschiedliche Sicherungssysteme, die alle Vor und Nachteile haben. Die Norm kategorisiert hier unterschiedliche Klassen von A-E, die entsprechend der Funktionalität unterschiedliche Betreuungsstufen zulassen. Die Klassen sind wie folgt:

1.8.5 Wartung und Pflege:
Für Klettermaterial gilt im allgemeinen ein achtsamer Gebrauch, geeignete Lagerung und eine Reinigung nach Vorgaben des Herstellers bei Bedarf. Manchmal ist je nach Wetter auch eine Trocknung notwendig. Hierfür eignet sich eine luftige Lagermöglichkeit und ggf. Ein Aufhängen des Materials, so dass es ausreichend trocknen kann. Ein Haufen von nassen Gurten in einer geschlossenen Kunststoffbox ist da eher schlecht. Gerade Polsterungen (z.B. in Helmen) brauchen da eine gute Trocknungsmöglichkeit, damit sie nicht schimmeln. Manche kommunizierende Systeme, die oft mit Bowdenzügen
gesteuert werden müssen regelmäßig gewartet werden. Hier reicht gerade in kommerziellen APs die jährliche Inspektion der PSA nicht aus. Dafür bieten die Hersteller Kurse an, die mit einer Bescheinigung der Sachkunde zertifiziert werden. So kann der ausgebildete Mitarbeiter das Sicherungssystem warten und ggf. Reparieren.


1.9 Kommunikation

Bei der Kommunikation erwarten wir von unseren Trainern 3F.


Fest: Für die Sicherheit der Menschen, die unseren Hochseilgarten besuchen, ist es wichtig, dass alle Regeln, die wir aufstellen klar und deutlich kommuniziert werden und deren Einhaltung im Betrieb eingefordert wird. Wenn sicherheitsrelevante Regeln wiederholt nicht eingehalten werden, schließen wir Personen aus den Programmen aus. Regeln sollen als Grenzen wahrnehmbar sein und den Teilnehmern ein gutes und geordnetes Sicherheitsgefühl geben. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Trainer das Programm nicht im Griff hat, kann weder die Sicherheit, noch ein gutes Sicherheitsgefühl gewährleistet sein.


Fair: Wir erweisen unseren Teilnehmern immer den nötigen Respekt und ermutigen und fördern jeden auf dem Level, das er in der Lage ist, zu leisten. Dabei sind u.U. ganz unterschiedliche
Leistungsstufen zu berücksichtigen. Der Förderschüler mit geistiger Behinderung braucht eine ganz andere Kommunikation wie der Hochleistungssportler. Wir belohnen diejenigen, die eher an die anderen denken als an sich selbst und versuchen solche Handlungsmuster zu fördern.


Freundlich: Wir kommunizieren freundlich, fröhlich und wertschätzend. Wenn der Trainer als Vorbild vor einer Gruppe steht, sind dies die Grundlagen für eine gelungene Kommunikation
und Identifikation, die dazu führt, das man von solchen Personen gerne lernt und wertvolle Handlungsmuster übernimmt.


1.10 Basiswissen über Kräfte & Sicherungen

Sturzfaktor:
Der Sturzfaktor beschreibt die schwere eines Sturzes in ein vorhandenes Sicherungssystem. Er ist immer abhängig von der Fallhöhe und der Dynamik des Sicherungssystems. Bei einer Topropesicherung mit fixer Toprope-Umlenkung oben und halbautomatischem Sicherungsgerät berechnen wir den Sturzfaktor lediglich über die Dynamik des Seils und dieSturzhöhe. Es gilt:
Sturzfaktor = Sturzhöhe / ausgegebene Seillänge
Sobald die Toprope-Umlenkung z.B. an einem Stahlseil, das zwischen 2 Bäumen gespannt ist befestigt ist, also der Anschlagpunkt nicht fix ist, oder die Sicherungsperson beim Sturz Seil durchlaufen lässt, verringert sich der Sturzfaktor. Es gilt: Sturzfaktor 2 ist lebensgefährlich. Ein ungefährlicher Sturz liegt zwischen Sturzfaktor 0 und 1.

Beispiel:
Unser Kletterturm ist 10m hoch. Ein Kletterer stürzt nach einer Strecke von 5m. Er fällt 2m tief. 2m/15m = 0,13 Der Sturzfaktor 0,13 liegt völlig im Normbereich und ist i.d.R. ungefährlich.
Was gerade von Trainern schnell unterschätzt wird, ist die Sicherung mit dem Klettersteigset, oder „mal eben“ eine Zwischensicherung mittels Bandschlinge.

Beispiel:
1m über dem Sicherungssystem hängt ein toter Ast im Baum und der Trainer will ihn vor dem Programm entfernen. Er sichert sich mittels Bandschlinge am Stahlseil des Sicherungssystems und klettert hoch bis zu dem Ast. Dafür überklettert er seinen Anschlagpunkt um 1m. Die Bandschlinge ist 1m lang. Er stürzt insgesamt 2m (1m Bandschlingenlänge + 1m überkletterter Anschlagpunkt). Die ausgegebene Seillänge ist 1m (Länge der Bandschlinge). Also: 2m/1m = 2
Sturzfaktor 2 ist lebensgefährlich !!!
Die Verbindungsmittellänge bei Sicherheitssystemen wie ASAP oder bei Klettersteigsets ist der Grund für die verbauten Falldämpfer, die bei solchen Stürzen die Dynamik gewährleisten. Trotzdem gilt: überklettere niemals deinen Anschlagpunkt bei einem Klettersteigset.


2. Krisenmanagement Hochseilgarten

Kommt es im Hochseilgarten oder Kletterbereich der Jugendbildungsstätte zu Zwischenfällen, gelten folgende Regeln:

1. medizinischer Zwischenfall:
Sollte ein Medizinischer Zwischenfall vorliegen: Ruhe bewahren, Lage checken, Maßnahmen ergreifen.

2. Zwischenfall durch Wetterlage:
Ist eine Evakuierung im Hochseilgarten durch Sturm, Gewitter oder sonstige Umwelt Einflüsse nötig, ist bei manchen Teilnehmern u.U. auch ein aufsteigen des Retters notwendig. Hierfür gelten alle Maßnahmen aus der Höhenrettung (s. 1.7).
Oft kommt es dann auch zu einer Beschwerde, dass das Programm nicht im vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurde. Sollte es dem Trainer nicht möglich sein, das Programm in der Halle, oder anderweitig fortzusetzen, verweist der Trainer auf das Programmmanagement, das versucht mit dem Lehrer eine Einigung über mögliche programmatische oder finanzielle Ausgleiche zu erzielen. Sollte diese Einigung nichtgelingen, vermittelt das Programmmanagement den Kontakt zur Hausleitung.


3. Zwischenfall durch Verhalten von Teilnehmern
Wenn problematisches Verhalten von Teilnehmern im Hochseilgarten zu Risiken führt, ist zunächst die Frage, ob es sich um die fachliche Betreuung im Hochseilgarten, oder um die Aufsichtspflicht einer weiteren Person (z.B. eines Lehrers) handelt, die gefragt ist. Für die Beaufsichtigung der sich am Boden befindenden Personen, die nicht in einen sicherheitsrelevanten Prozess im Hochseilgarten eingebunden sind (z.B die Topropesicherung eines TN), ist die jeweilige Aufsichtsperson zuständig. Fällt der Zwischenfall in den Bereich der Trainerpflichten, hat der Trainer die Möglichkeit, Personen vom Programm oder Prozess auszuschliessen, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann. Ist der Zwischenfall so massiv, dass eine sichere Fortführung des Programms nicht mehr möglich ist, wird der Vorfall unverzüglich dem Programmmanagement gemeldet. Eine gemeinsame Reflexion mit Trainer und der Aufsichtsperson, bzw. dem Gruppenleiter wird anberaumt.


4. Zwischenfall im Beschwerdebereich
Beschwerden werden vom Trainer, sofern nicht sofort auf sie eingegangen werden kann, immer an das Programmmanagement weitergegeben und falls nötig dem jeweiligen Kunden oder Gruppenleiter der Kontakte dahin vermittelt. Hier werden auch die Feedbackbögen der Gruppen ausgewertet.


5. Zwischenfall durch externe Aufsichtspersonen
Sollte eine Aufsichtsperson ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, oder durch andere Umstände verhindert sein der Pflicht nachzukommen, muss der Trainer entscheiden, ob er das Programm weiter durchführen kann. Hier besteht auch die Möglichkeit der Hilfestellung durch das Programmmanagement.


6. Zwischenfall durch technischen Defekt
Liegt ein technischer Defekt der HSG-Anlage, oder eines Teils der Anlage vor, ist der gefährdete Bereich zu sperren und/oder das entsprechende Teil (falls möglich) kenntlich zu markieren (z.B. mit Flatterband) und gegen Benutzung zu sichern. Das Programmmanagement ist direkt nach dem Programm über den Defekt zu informieren. Sollte das Programm aufgrund des Defekts nicht möglich sein, oder abgebrochen werden müssen, ist das Programmmanagement unmittelbar zu informieren.


7. Zwischenfall Höhenrettung
Muss eine Person aus der Höhe gerettet werden, ist diese Aufgabe nur einem ausgebildeten Höhenretter erlaubt. Bei uns sind üblicherweise alle Trainer dafür ausgebildet. Bei diesem Prozedere wird als erstes immer der 2. Höhenretter dazu gerufen, bevor der Trainer aufsteigt, um die Person zu retten.


8. Arbeitsunfall
Ereignet sich im Hochseilgarten ein Arbeitsunfall ist dieser für unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft versichert.


Wichtig:
Für alle Arten von Zwischenfällen ist eine schriftliche Dokumentation erforderlich. Sofern sie nicht auf dem Bogen der Tageskontrolle möglich ist, notiert den Zwischenfall auf einem Blatt Papier und legt Ihn in das dafür vorgesehene Fach. Bei dringendem Handlungsbedarf kontaktiert immer sofort das Programmmanagement telefonisch.

Bei einem schwerwiegenden Zwischenfall:

  • Teilnehmer ansprechen, falls ansprechbar: Symptome klären
    und Erste Hilfe leisten
  • Notruf absetzen (112)
  • Programm beenden und beteiligte Personen der Aufsicht
    des Gruppenleiters übergeben.
  • Anfahrt des RTW organisieren (ggf. jemanden oben an die
    Einfahrt an der Telegrafenstr. stellen, der die Rettung abholt)
  • Programmmanagement und Hausleitung informieren (persönlichen
    Beistand holen)
  • Wenn die Verletzungen durch das Programm oder die Benutzung
    des Hochseilgartens entstanden ist, vom Zeugnisverweigerungsrecht
    Gebrauch machen. Auch gegenüber der Polizei!

Programmmanagement

Leon Müller
E-Mail: l.muellernoSpam@egfdnoSpam.de
Handy: 01575/2108638
Tel.: 02195/925-261

Kimberly Franken
E-Mail: k.frankennoSpam@egfdnoSpam.de
Handy: 01733892199

2. Höhenretter

Leon Müller (s. Programmanagement)
Sven Goerke (s. Hausleitung)
Kimberly Franken (s. Programmmanagement)
Jannis Schomerus (Aussenanlagen - 0157/77007922)

Hausleitung (Vertretung des Programmmanagements)

Sven Goerke
E-Mail: s.goerkenoSpam@egfdnoSpam.de
Handy: 0163/8751146

Verwaltung (Vertretung der Hausleitung)

Florian Henn
E-Mail: f.hennnoSpam@egfdnoSpam.de
Tel.: 02195/925-225